Selbstzahler
Sie können die Kosten für die Behandlung selbst bezahlen. Ihre Krankenkasse wird darüber nicht informiert und die Behandlung kann direkt beginnen. Das Honorar beträgt angelehnt an die GOÄ in der Regel 140,76 € pro Sitzung (50 Minuten, 3,5-facher Satz). Die Kosten können unter Umständen als außergewöhnliche Aufwendung unter "sonstige Gesundheitsausgaben" im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Private Krankenkassen & Beihilfe
Abhängig von ihrem gewählten Tarif übernehmen private Krankenversicherungen (ggf. zusammen mit der Beihilfe) die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nach GOP/GOÄ.
Heilfürsorge
Vor Beginn der Behandlung ist entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ein Antrag auf Kostenübernahme bei der PolizeiÄrztin zu stellen. SoldatInnen wenden sich vor Kontaktaufnahme bitte an die TruppenÄrztin.